Energetische Sanierung Beantragung, Infos, Modernisierung

Selbst historische Gebäude lassen sich energetisch sanieren, ohne ihr Gesicht zu verlieren. ZUHAUSE WOHNEN erklärt, wie Ihr Projekt nicht zur Kostenfalle wird, wo es Zuschüsse gibt und wer kompetent beraten kann.

Nonnenhaus Tübingen

Beantragt wird die KfW-Förderung über die Hausbank. Eine wichtige Neuerung hat die KfW 2012 eingeführt: Anträge zur Gebäudesanierung können nur noch gestellt werden, wenn die Angaben zum Projekt plausibel sind. Wer beim Heizen künftig auf erneuerbare Energien setzt, ist als Einzelmaßnahme beim Marktanreizprogramm richtig. Das wird wie die Zuschüsse zur Vor-Ort-Beratung vom Bafa verwaltet. Installierte Technik wie Solarthermie, Wärmepumpen und Holzheizungen muss in der Bafa-Liste förderfähiger Systeme stehen.

Für Pellet-Öfen mit Wassertasche gibt es derzeit 1 000 Euro, für Pellet-Kessel zwischen 5 und 100 kW ohne neuen Speicher 2 000 Euro und mit neuem Speicher ab 30 Liter/kW 2 500 Euro. Für Holzhackschnitzelanlagen der gleichen Größe zahlt das Bafa einen Zuschuss von 1 000 Euro. Bei Wärmepumpen muss die Effizienz Mindestwerte erreichen: Die Förderung beginnt bei 900 Euro für kleine Luft/Wasser-Wärmepumpen sowie 2400 Euro für Wasser/Wasser- und Sole/Wasser-Wärmepumpen. Sie orientiert sich an der Wärmeleistung (alle Angaben: Stand Juni 2012).

Weitere Infos unter: www.kfw.de/energiesparen, einen Überblick zu Förderkonditionen und aktuellen Zinssätzen bietet: www.bafa.de. Das Bafa gewährt Darlehen für die Beratung zum Energiesparen, den Umstieg auf erneuerbare Energie und Mini-Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen. www.verbraucherzentrale.de: Hier gibt’s produktneutrale Beratung und Baubegleitung. Energieberater finden Sie bei: www.energie-effizienzexperten.de und www.energieeffizienz-planer.de.

Modernisierung

Ihr Berater sollte kurz vor Baubeginn noch einmal prüfen, ob die Fördermittel aktuell verfügbar sind. Neben KfW und Bafa stellen Länder sowie Kommunen Gelder bereit. Wollen Sie auch im Alter in dem Gebäude leben? Dann können Sie schon heute zinsgünstige Darlehen für „barrierefreies Wohnen“ beantragen. So dürfen z. B. Fenster und Türen mit leichter erreichund bedienbaren Griffen ausgestattet sein.

Autor: Pia Grund-Ludwig