Wohlige Wärme ohne schlechtes Gewissen Umweltfreundliche Kamine
Öfen und Kamine sind nicht nur romantisch, sie erzeugen auch schädlichen Feinstaub. Neue Normen sorgen für bessere Luft.
Heizen mit Holz
Heizen mit Holz ist einerseits umweltfreundlich, da beim Verbrennen nur so viel klimaschädliches Kohlendioxid entsteht, wie der Baum im Laufe seines Wachstums aus der Umgebung aufgenommen hat. Andererseits bilden sich aber auch gesundheitsgefährliche Substanzen. Denn: Neben Asche, Wasserdampf und Kohlendioxid entstehen beim Verfeuern von Holz weitere Schadstoffe in kleinsten Mengen, darunter auch Feinstaub, der über den Schornstein ins Freie gelangt. Bisher spielte das bei der Typprüfung und Zulassung von Holzfeuerstätten für normale Wohnhäuser keine Rolle. Das hat sich jedoch geändert. Bereits seit 2010 hat die Bundesregierung die Verordnungen zum Bundesimmissionsschutzgesetz (1. BImSchV) verschärft. Die Verordnung gilt sowohl für neue als auch für immerhin 14 Millionen alte Anlagen wie Kachel- und Kaminöfen, Holzzentralheizungen, Pelletkessel u. Ä.
Umweltfreundliche Kamine
Auf der sicheren Seite sind alle, die in den letzten Monaten einen neuen Kachel- bzw. Kaminofen gekauft haben oder dies in der nächsten Zeit planen. Die führenden Hersteller haben sich schon länger auf die Verordnung eingestellt und die Konstruktion ihrer Feuerstätten angepasst. Durch Änderungen am Brennraum sowie der Luft- und Rauchgasführung halten neu zugelassene Kachel- bzw. Kaminöfen die Grenzwerte von 0,04 Gramm Staub pro Kubikmeter (g/m3) Abgas ein. Wichtig für Käufer: Achten Sie auf Siegel wie „Blauer Engel“ oder „DINplus“. Und bestehen Sie auf der Bescheinigung des Herstellers, dass die Anlage der 1. BImSchV entspricht. Denn diese Bescheinigung müssen Sie Ihrem Schornsteinfeger vorlegen.
Was tun bei einem alten Kamin?
Aber auch Besitzer alter Anlagen brauchen nicht zu verzagen: Man kann alte Kachel- oder Kaminöfen nachrüsten. Je nach Typ gelten dafür Übergangsfristen, während deren Maßnahmen ergriffen werden müssen – je älter je länger. Ausgenommen sind Herde, Backöfen, traditionell vor Ort gesetzte Grundöfen, historische Öfen mit Baujahr vor 1950 und klassische offene Kamine, die schon bisher nur gelegentlich (je 5 Stunden an max. 8 Tagen pro Monat laut Oberlandesgericht Koblenz) betrieben werden durften. Besitzer älterer Kachel- oder Kaminöfen sollten sicherheitshalber beim Hersteller anfragen, ob er eine BImSchV-Bescheinigung nach reichen kann. Gibt es keine Bescheinigung, misst der Schornsteinfeger die Feinstaubbelastung vor Ort. Wird der Grenzwert für Altanlagen von 0,15 g/m3 überschritten, bleibt nur, auszutauschen oder aufzurüsten. Sonst legt der Kaminkehrer die Anlage still.