Moderne Haustechnik Befragen Sie den Berater
Im Neubau ist der Einsatz erneuerbarer Energiequellen vorgeschrieben, bei der Sanierung bislang nur in einzelnen Bundesländern.
BEFRAGEN SIE DEN BERATER
Wer den staatlichen Zuschuss für die Vor-Ort-Beratung einstreichen will, muss sich an einen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassenen Energieexperten wenden. Sanierungswillige sollten die Zulassung vor Auftragsvergabe erfragen. Möglich sind bis zu 300 Euro Bonus für Ein- und Zweifamilienhäuser. Der Berater beantragt den Zuschuss und weist ihn dann gegenüber seinem Kunden auf der Rechnung aus. Ebenso neutrale Beratung gibt es auch von Verbraucherzentralen, Energieberaterverbänden sowie den Architekten- und Handwerkskammern.
FÖRDERUNG IM NEUBAU
Bei der KfW-Förderbank gibt es auch eine Förderung für den Neubau, vorausgesetzt, das Haus erfüllt mindestens den Standard des KfW-Effizienzhauses 70. Dann verbraucht es nur 70 % der Primärenergie, die für eines gleicher Bauart laut aktueller Energieeinsparverordnung (EnEV) maximal erlaubt ist. Erreichen lässt sich das z. B. durch 22 cm Dämmung unter dem Dach, 12 cm Dämmung an der Fassade und einer Dreifachverglasung der Fenster. Ein noch besserer Standard lässt sich durch die Kombination mit weiteren Maßnahmen erreichen. Dazu gehört dann in der Regel eine kontrollierte Wohnungslüftung mit Wärmerück ge winnung. Für Effizienzhäuser 70 und besser gibt es ein zinsverbilligtes Darlehen in einer Höhe von bis zu 50 000 Euro pro Wohneinheit. Erreicht das Gebäude den Effizienzhausstandard 55 gibt es einen Tilgungszuschuss von 5 %, für ein Effizienz haus 40 steigt er auf 10 %. Neben der Möglichkeit der KfW-Kredite sollten Bauwillige aber auch nach Landesmitteln und kommunalen Förderungen fragen.
STANDARDS FÜR HÄUSER
Die Höhe möglicher Zuschüsse richtet sich nach Effizienzhausstandards der KfW. Diese gelten sowohl für den Neubau als auch für die Sanierung. Der Grundsatz: Je niedriger die Zahl, desto geringer der Energieverbrauch. Ein Effizienzhaus 100 erfüllt genau die geltende Energieeinsparverordnung. Derzeit ist dies die EnEV 2009, wobei für 2012 die nächste Verschärfung geplant ist. Bei den Effizienzhäusern 70, 55 und 40 beträgt der Bedarf an Jahresprimärenergie 70, 55 bzw. 40 % der jeweils gültigen Mindestanforderung. Ein sogenanntes Passivhaus wird als Effizienzhaus 55 behandelt. Für Effizienzhäuser 55 und 40 ist zur Qualitätssicherung die Baubegleitung durch Energieberater vorgeschrieben.
KfW-Kredit oder Zuschuss
Die KfW vergibt Kredite und Zuschüsse für energieeffiziente Sanierung. Die Konditionen hängen von der Laufzeit und dem energetischen Standard ab. Beim Altbau gibt es Kredite bis zu 75 000 Euro pro Wohneinheit. Die Sanierung muss mindestens den Effizienzhausstandard 115 erreichen. Als Alternative zu einem Kredit können Sanierungswillige auch einen direkten Zuschuss erhalten: Er liegt zwischen 7,5 und 17,5 % der förderfähigen Kosten.