Staatliche Zuschüsse zur Modernisierung Sonderförderungen

Eine umfassende Renovierung ist mit hohen Kosten verbunden. Staatliche Darlehen und Zuschüsse der KfW-Bank helfen, die Kosten einer Altbau-Modernisierung abzufedern.

Sanierungsfinanzierung 4

Sonderförderungen

Eine Kombination mit anderen Mitteln ist erlaubt, z. B. mit der „Sonderförderung Energieeffizienz“. Hier gilt allerdings eine „Zehn-Prozent-Regel“: Liegt die Summe der Zuschüsse aus kombinierten Programmen über 10 Prozent der förderfähigen Kosten, wird die Basisförderung „Energieeffizient sanieren“ entsprechend gekürzt. Je energiesparender der Wohnraum wird, desto mehr Geld schießt der Staat zu.

Die Höhe ergibt sich aus dem erzielten Energiewert, je kleiner die Kennzahl, desto besser: Beim Altbau sind dies das KfW-Effizienzhaus 115, KfW-100, KfW-85, KfW-70 oder das KfW-55-Haus. Entsprechend gibt es nur 7,5, 10,0, 12,5, 15,0 oder sogar 17,5 Prozent der Kosten als Zuschuss. Den Antrag auf Zuschuss stellt man vor Kauf oder Beginn der Modernisierung direkt bei der KfW. Er muss vom Energieberater unterschrieben sein.

Ob neuer Kessel oder dick gepolstertes Dach, die Beratung durch einen Experten stellt sicher, dass die Maßnahmen baulich sinnvoll und wirtschaftlich sind. Für die Begleitung der Sanierung durch einen Bausachverständigen erhält man einen Zuschuss über die Hälfte der Kosten, höchstens 2000 Euro – damit ist dieser Schritt eine perfekte Ergänzung der verschiedenen Versionen von „Energieeffizient sanieren“. Anerkannte Berater findet man über die „Vor-Ort-Beratung“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder den Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.

Außerdem gibt es für Abbau und Entsorgung von Nachtspeicherheizungen 150 Euro pro Gerät. Bei der Optimierung einer bestehenden Heizanlage, auch wenn der Kessel nicht erneuert wird, sind bis zu einem Viertel der Ausgaben als Zuschuss direkt aufs Konto möglich.