Worauf muss bei der Wahl der Hausverwaltung geachtet werden? Folge 3: So klappt's mit dem Verwalter
Im dritten und letzten Teil seiner Serie präsentiert ZUHAUSE WOHNEN eine Checkliste für alle Eigentümer, die eine seriöse Hausverwaltung suchen. Auch Mieter können damit Missstände entlarven, die ins Geld gehen
Der Begriff „Eigentumswohnung“ feiert dieses Jahr seinen 60. Geburtstag. Am 15. März 1951 verabschiedete der Deutsche Bundestag in Bonn das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Es sollte nach den Zerstörungen des Zweiten Weltkrieges den Wiederaufbau beschleunigen und privates Kapital in den dringend benötigten Wohnungsbau schleusen. Das WEG-Gesetz erlaubte erstmals, ein Mehrfamilienhaus aufzuteilen und die jeweilige Wohnung als rechtlich eigenständige Immobilie ins Grundbuch einzutragen. Damit konnte das Eigentum auf der Etage ver- bzw. gekauft und mit Darlehen belastet werden, ohne das die Nachbarn im Haus direkt beteiligt sind. Indirekt sind sie es natürlich schon, denn alle Eigentümer zusammen bilden die Wohnungseigentümergemeinschaft, die mindestens einmal im Jahr eine Versammlung abhalten muss. Diese Eigentümerversammlung ist laut WEG das oberste Organ zur Verwaltung der gemeinschaftlichen Immobilie inklusive gemeinsamer Konten (z. B. Instandhaltungsrücklage).