Erfahren Sie in unserer Serie, wie Sie Fehler vermeiden können Haben Sie Ärger mit der Hausverwaltung?
Die meisten Hausverwalter sind seriös. Doch schwarze Schafe ruinieren den Ruf der Branche. Wir entlarven Tricks und zeigen Lösungen
Wird ein Gebäude in eigenständige Wohnungen aufgeteilt und diese verkauft, entsteht eine Eigentümergemeinschaft. Ihr oberstes rechtliches Organ ist die Eigentümerversammlung, zuständig für Verträge aller Art, vom Engagement des Hausmeisters bis zur Zahlung der Müllgebühren. Die Versammlung muss mindestens einmal im Jahr stattfinden. In der Praxis ist es kaum möglich, dabei alle Aufgaben bis ins Detail abzuarbeiten. Deshalb sieht das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vor, einen Verwalter zu bestellen, der per Geschäftsbesorgungsvertrag die Beschlüsse der Eigentümer umsetzt und als Dienstleister für die laufende Verwaltung sorgt. In der Regel ist das ein Profi auf Honorarbasis. Häufig gibt es als Ansprechpartner noch einen gewählten Beirat der Eigentümer.
Die Aufgaben der Hausverwaltung sind komplex. Sie müssen in einem Verwaltervertrag einschließlich der vom Honorar abgedeckten Inklusivleistungen genau geregelt sein, rät Gabriele Heinrich vom Verbraucherschutzverein „Wohnen im Eigentum“, mit dem wir die ZUHAUSE WOHNEN-Serie entwickelt haben: „Ein Trick unseriöser Verwalter ist, anfangs ein scheinbar günstiges Honorar anzubieten und später jede Kleinigkeit extra in Rechnung zu stellen, vom Porto bis zur Auftragsvergabe an die Handwerker.“ Das ist ärgerlich, aber die Erfahrung des Vereins zeigt, dass sich noch viel gravierendere Fehlleistungen einschleichen, wenn Eigentümer dem Verwalter gegenüber zu blauäugig auftreten und auf Kontrolle verzichten. Dazu haben wir eine Mängelliste der typischen Probleme und Ihrer möglichen Lösungen zusammengestellt.