Erfahren Sie in unserer Serie, wie Sie Fehler vermeiden können Eigentümerversammlung

Die meisten Hausverwalter sind seriös. Doch schwarze Schafe ruinieren den Ruf der Branche. Wir entlarven Tricks und zeigen Lösungen

Hausverwaltungen

Eigentümerversammlung

Fehler können bereits bei der Einladung unterlaufen. Per Gesetz ist eine Frist von 14 Tagen vorgeschrieben, üblich sind vier Wochen, damit auswärtige Eigentümer anreisen können. Der Termin der Versammlung sollte Schulferien meiden und im ersten Halbjahr stattfinden, um beschlossene Reparaturen bald beginnen zu können. In der Tagesordnung müssen alle Fragen, zu denen ein rechtsverbindlicher Beschluss gefasst werden soll, einzeln aufgeführt und kurz begründet  erden, damit sich jeder Eigentümer vorab über das Problem informieren kann. Beschlüsse sind vor der Abstimmung schriftlich zu fixieren und wortgleich ins Protokoll aufzunehmen. Dieses sollte spätestens zwei Wochen nach der Versammlung an alle Eigentümer verschickt sein. Denn: Wer mit Entscheidungen nicht einverstanden ist, hat nur einen Monat Zeit, gerechnet ab dem Tag des Beschlusses, dagegen Klage beim Amtsgericht einzu reichen. Danach sind die Beschlüsse gültig und für alle Eigentümer verbindlich. Gleiches gilt bei nicht fristgerechter Einladung. Eine Klage hat allerdings nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Beschlüsse so nicht zustande gekommen wären, hätte man fristgerecht eingeladen. Tipp Legen Sie im Verwaltervertrag fest, welche formalen Regeln über die gesetzlichen Fristen hinaus einzuhalten sind.

 

 

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