Erfahren Sie in unserer Serie, wie Sie Fehler vermeiden können Vollmachten

Die meisten Hausverwalter sind seriös. Doch schwarze Schafe ruinieren den Ruf der Branche. Wir entlarven Tricks und zeigen Lösungen

Hausverwaltungen

Vollmachten

Leserreaktionen auf den ersten Teil der Serie und Beratungen des Vereins „Wohnen im Eigentum“ zeigen, dass Stimmrechtsvollmachten an Verwalter ein Bündel von Problemen ergeben können. Dies gilt vor allem bei Gebäuden, deren Wohnungen mehrheitlich Kapitalanlegern gehören, während selbst nutzende Eigentümer die Minderheit stellen. Ihre Interessen sind nicht deckungsgleich: Die einen erwarten niedrige Kosten und eine gute Rendite, die anderen eventuell eine perfekt gepflegte Immobilie. Anleger erscheinen selten auf Eigentümerversammlungen und erteilen stattdessen dem Verwalter eine –häufig – unbefristete Stimmrechtsvollmacht. Manche Bauträger schreiben sogar in die Teilungserklärung, dass der Verwalter automatisch alle vertritt, die nicht selbst auf der Eigentümerversammlung anwesend sind und keine anders lautende Vollmacht erteilt haben mit fatalen Folgen: Der Verwalter kann den eigenen Vertrag selbst verlängern und könnte sich sogar – was verboten ist – selbst entlasten (d. h. Freistellung von Schadensersatzansprüchen). Der Trick: Der Verwalter vergibt dank Stimmrecht für diese eine Frage eine Unter vollmacht an einen anwesenden Eigentümer seines Vertrauens. Den Teufelskreis aufzubrechen ist umständlich. Tipp Sandra Weeger-Elsner, Juristin des Vereins „Wohnen im Eigentum“, rät allen, die sich per Vollmacht ständig überstimmt fühlen, den Kontakt zu abwesenden Anlegern zu suchen und sie davon zu überzeugen, Vollmachten nur an Miteigentümer, befristet und mit klaren Weisungen zu vergeben. „Das ist mühsam“, so die Juristin, „aber nicht hoffnungslos.“

 

 

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