Erfahren Sie in unserer Serie, wie Sie Fehler vermeiden können Abberufung

Die meisten Hausverwalter sind seriös. Doch schwarze Schafe ruinieren den Ruf der Branche. Wir entlarven Tricks und zeigen Lösungen

Hausverwaltungen

Abberufung

Wollen Eigentümer während eines laufenden Vertrags eine unzuverlässige Verwaltung loswerden, ist das fast so schwierig wie eine Ehescheidung. Die Abberufung, die auf einer Eigentümerversammlung beschlossen werden muss, ist in der Regel nur aus wichtigem Grund möglich, z. B. wenn der Verwalter in die Kasse gegriffen hat oder sich eine andere schwere Pflichtverletzung zuschulden kommen ließ. Da eine Abberufung juristisch nicht automatisch auch die  Kündigung des honorarpflichtigen Verwaltervertrags bedeutet, sollten Eigentümer den Rat eines erfahrenen Anwalts suchen. Tipp Schließen Sie Verwalterverträge nur für zwei bis drei Jahre ab. Bei Vertragsende ist eine Trennung problemlos möglich.
Weitere Infos unter www.wohnen-im-eigentum.de und in Folge 3 unserer Serie in der Märzausgabe 2011.

 

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